Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde e.V.® - Was ist das eigentlich?

Lohnsteuerhilfevereine sind eingetragene Vereine, die Hilfeleistungen in Steuersachen für ihre Mitglieder erbringen.

Da das deutsche Steuerrecht immer komplizierter und undurchsichtiger wird, gewinnt der Lohnsteuerhilfeverein vor allem bei den Steuerpflichtigen an Bedeutung, die nur einmal jährlich mit dem Finanzamt in Kontakt treten: zur Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleich.

Der Lohnsteuerhilfeverein hilft Ihnen dabei, Ihrer Steuererklärungspflicht nachzukommen und sich die maximale Einkommensteuerersparnis zu sichern.

Wir sind der erste Lohnsteuerhilfeverein deutschlandweit, der für seine Mitglieder entweder die Steuererklärung komplett erledigt oder auf Wunsch des Mitgliedes bei der Erstellung seiner Einkommensteuer im ELSTER® Online-Finanzamt oder einfachELSTER® Online-Finanzamt im Rahmen unserer Beratungsbefugnis auch Hilfe bei ELSTER® leistet. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei uns.

In der Regel erledigen wir für unsere Mitglieder die Steuererklärung komplett.


 
 


Unsere Leistungen für Mitglieder bereits ab 38 €


 

Die Hilfeleistungen i.S.d. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetzes für unsere Mitglieder erfolgen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Alle Hilfeleistungen sind mit dem niedrigen Mitgliedsbeitrag abgegolten. Es erfolgen keine zusätzlichen Kosten. Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern und wird lediglich vom Mitgliedsbeitrag finanziell getragen. Der Verein ist ein Zusammenschluss unserer Mitglieder zur Verfolgung des Vereinszwecks. Das Mitglied ist daher kein Verbaucher. Zu den Leistungen für unsere Mitglieder gehören:

Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit ihre Vorteile:

Wir beraten unsere Mitglieder in seperat geschützten Besprechungsräumen sowohl vor Ort als auch über OpenTalk® oder ihren Meetinganbieter. Eine vorherige Terminvereinbarung ist auch in ihrem Sinne, um lange Wartezeiten in unserem Warteraum und Störungen während des Beratungsgespräches zu vermeiden. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Mitglieder auch bei uns vor Ort oder bei Ihnen per Fernwartung bei der Einrichtung ihres ELSTER-Zugang.

Unsere Beitragsordnung


Auszug aus der Beitragsordnung ab VZ2024

einmalige Aufnahmegebühr12,00 €

© 2016-2025 by Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V.   (Vers.20250309_STR) 

  
bis 5.000,99 €  38,00 €
ab 5.001,00 €  59,00 €
ab 10.001,00 €  88,00 €
ab 15.001,00 €  99,00 €
ab  20.001,00 €  112,00 €
ab  30.001,00 €  127,00 €
ab  40.001,00 €  142,00 €
ab  50.001,00 €  158,00 €
ab  60.001,00 €  173,00 €
ab  70.001,00 €  188,00 €
ab  80.001,00 €  208,00 €
ab  90.001,00 €  228,00 €
ab 100.001,00 €  255,00 €
ab 110.001,00 €  266,00 €
ab 120.001,00 € bis ∞  288,00 €
  
Einkunftsart Vermietung und
Verpachtung je Wohneinheit
  80,00 €
  
Mahngebühr je Mahnschreiben  8,95 €
  
 





Stand: 09. März 2025  
 
 



Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V.

Bolzstr.4 in 70173 Stuttgart

Whatsapp: +49 155 60 02 19 00
INSTAGRAM: https://www.instagram.com/elsterfreun.de/
Mobil: +49 155 60 02 19 00

Stuttgart Mitte - Eingang Königstraße 22

Stuttgart Schlossplatz - Eingang Bolzstraße 4


 

Keine festen Öffnungszeiten! Terminvereinbarung vorab notwendig!

Termine montags bis freitags von 10-20 Uhr, samstags 10-15 Uhr möglich.


 

 
 
 

¹ ELSTERFREUNDE ist die Kurzbezeichnung des Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V. (§1 Nr.1 unserer Satzung)