Steuererstattung? Im Durchschnitt 1.172 €

Lohnsteuerhilfe in Stuttgart & deutschlandweit online – LStHV Elsterfreunde e.V.

SUPER BERATEN! STEUERBESCHEID GEPRÜFT! EINSPRUCH ERLEDIGT! 

Steuererklärung selbst erledigt: Einfach, fehlerfrei und mit Experten-Garantie.

Was macht der Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde e.V.?

Der Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde e.V. aus Stuttgart bietet bundesweit Arbeitnehmern, Rentnern und Studenten eine rechtssichere Erstellung der Einkommensteuererklärung. Mitglieder wählen flexibel zwischen zwei Modellen: Beim ELSTER-CHECK und ProfiCheck prüfen Experten die selbst erstellte ELSTER-Erklärung vor der Abgabe auf Fehler, während die Kompletthilfe die gesamte Belegabwicklung, Einreichung und nachträgliche Bescheidprüfung übernimmt. Die Beratung erfolgt ohne versteckte Kosten über einen einkommensabhängigen, sozialen Jahresbeitrag.

ProfiCheck, Elster-Check oder Kompletthilfe: Sie entscheiden, wie viel Hilfe Sie brauchen

Egal, ob Sie ihre Steuererklärung fast fertig haben oder das Thema lieber komplett abgeben möchten – wir haben die passende Lösung für Sie:



Unsere Leistungen im direkten Vergleich

Ihre steuerlichen Vorteile ProfiCheck & Elster-Check Kompletthilfe (Rundum-Sorglos)
Ganzjährige steuerliche Beratung (z.B. bei Steuerklassenwechsel) Ja Ja
Experten-Prüfung der ELSTER-Daten vor der Abgabe Ja Automatisch inkludiert
Komplette Erstellung & elektronische Übermittlung durch uns - Ja
Nachträgliche Bescheidprüfung & Übernahme des Einspruchsverfahrens Ja Ja
Abrechnung über den fairen, sozialen Mitgliedsbeitrag Ja Ja
Einmalmitgliedschaft (Jahresmitgliedschaft) Möglich Möglich
bundesweite Erledigung, z.B. ONLINE-BERATUNG Ja Ja


Warum die Stuttgarter „Elsterfreunde“ ihre beste Wahl sind

  1. Echte Menschen mit Fachwissen: Bei uns arbeiten keine anonymen Algorithmen an ihrer Steuer, sondern ausgebildete Steuersachbearbeiter, die die regionalen Besonderheiten der Finanzämter bundesweit genau kennen.

  2. Innovative 24/7 Erreichbarkeit: Sie haben außerhalb unserer Bürozeiten eine dringende Frage oder möchten einen Termin vereinbaren? Unser Telefonassistent (erreichbar unter 0711 25 28 28 90, Fußnote 3 beachten!) nimmt ihr Anliegen rund um die Uhr entgegen, sodass Sie keine Wartezeiten haben.

  3. Sicherheit durch den Lohnsteuerhilfeverein: Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern im Sinne unserer Mitglieder. Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag richtet sich sozial nach ihrem Einkommen.


Jetzt Steuervorteile sichern und Mitglied werden!

Lassen Sie ihr Geld nicht beim Finanzamt liegen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch – entweder persönlich in Stuttgart, telefonisch oder direkt über unseren digitalen Assistenten.

Unverbindliches Erstgespräch nutzen und Kontakt aufnehmen!

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*Qualität überzeugt: Etwa 70 % unserer Einmalmitglieder kommen aller vier Jahre wieder zur vollständigen Erledigung.*

Schnelle Unterstützung bei fehlerhaften Steuerbescheiden: Wir prüfen Ihren gesamten Fall und übernehmen die weitere steuerliche Betreuung.

Experten-Check: Jetzt Hilfe anfordern →

*Qualität überzeugt: Etwa 70 % unserer Einmalmitglieder kommen aller vier Jahre wieder zur vollständigen Erledigung.*

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer darf sich vom Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde e.V. beraten lassen?

Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende und Studenten steuerlich beraten, sofern sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Gehalt, Rente) erzielen. Dies ist gesetzlich durch die Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Für Selbstständige, Gewerbetreibende oder bei Einkünften aus Umsatzsteuer dürfen wir leider nicht tätig werden.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei den Elsterfreunden?

Da wir als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein nicht gewinnorientiert arbeiten, zahlen unsere Mitglieder keine Honorare pro Beratung. Stattdessen gibt es einen jährlichen, sozialen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Höhe ihres Einkommens richtet. Alle steuerlichen Leistungen – vom ProfiCheck bis zur Kompletthilfe und Bescheidprüfung – sind damit für das ganze Jahr abgegolten. Die Beitragordnung finden Sie unter https://www.elsterfreun.de/mitgliedschaft/#Mitgliedsbeitrag.

Kann ich die Beratung komplett digital und bundesweit nutzen?

Ja, absolut! Obwohl unser Vereinssitz in Stuttgart liegt, arbeiten wir komplett digital und betreuen Mitglieder im gesamten Bundesgebiet. Sie können uns ihre Belege sicher online übermitteln, unseren 24/7-Telefonassistenten3 für Fragen nutzen und ihre Steuererklärung per ProfiCheck & Elster-Check prüfen oder im Rahmen der Kompletthilfe von uns einreichen lassen – ganz ohne Anfahrtswege.

Was passiert, wenn mein Steuerbescheid fehlerhaft ist?

Sowohl beim ProfiCheck als auch bei der Kompletthilfe ist die nachträgliche Bescheidprüfung in ihrer Mitgliedschaft enthalten. Weicht der Bescheid des Finanzamts unberechtigt von unseren Berechnungen ab, übernehmen wir die Kommunikation mit den Behörden und legen im Ernstfall fristgerecht Einspruch für Sie ein – bis hin zur Vertretung vor dem Finanzgericht.

Ich möchte ehrlich gesagt keine Mitgliedschaft abschließen und mich Jahre lang an den Verein binden.

Ja, wir kennen diese Bedenken. Aber diese sind unbegründet. Die Mitgliedschaft dürfen Sie auch für ein Kalenderjahr abschließen. Sie haben keine Pflicht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen oder aktiv im Verein tätig zu werden. Tätig werden dürfen sowieso nur der Beratungsstellenleiter und seine Mitarbeiter. I.d.R. sind alle Mitglieder lediglich an der Erledigung ihrer Steuererklärungspflichten interessiert wie eben auch beim Steuerberater die Mandanten. Gegenüber dem Steuerberater haben Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein den Vorteil, dass alle erlaubten Leistungen im einmaligen Mitgliedsbeitrag inklusive sind, auch unterjährige mehrfache Beratungen, Einsprüche, Berechnungen etc.. Beim Steuerberater dagegen werden Sie nur punktuell betreut, Einsprüche oder zusätzliche Beratungen müssen gem. Steuerberatungsvergütungsverordnung immer extra bezahlt werden.

Ich suche Hilfe oder Begleitung beim Einrichten von ELSTER®, Elster.de, einfachelsterplus.de, einfach.elster.de. Können Sie mir bei ELSTER® helfen?

Ja, im Rahmen unserer Beratungsbefugnis unterstützen wir unsere Mitglieder beim Einrichten des Zugangs zu den Plattformen der Finanzverwaltung entweder bei uns vor Ort oder online.

Ich habe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, bin ich da bei Ihnen richtig?

Ja, im Rahmen unserer Beratungsbefugnis dürfen wir auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung helfen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir klären dann, ob wir helfen dürfen.

Darf ich meine Einkommensteuererklärung mit meiner Software selbst erledigen?

Ja, Sie dürfen auch mit ihrer eigenen Software oder SteuerApp ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, dann uns den Entwurf vorlegen und wenn wir alles geprüft und freigegeben haben, auch selbst an das Finanzamt elektronisch übermitteln.

Der Einspruch funktioniert mit meiner Software nicht. Helfen Sie mir?

Ja, im Rahmen der Mitgliedschaft (es ist auch eine einmalige Jahresmitgliedschaft möglich) helfen wir Ihnen den Einspruch elektronisch zu erheben.



Nehmen Sie Kontakt mit dem Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V. auf:

Kontaktart Beschreibung Hinweise beachten
Erreichbarkeit

Verfügbarkeit

Beratungszeiten

Wir sind i.d.R. 24/7 telefonisch oder in Textform erreichbar.

Persönliche Verfügbarkeit in unserer Beratungsstelle ist i.d.R. dienstags von 09-13 Uhr und donnerstags von 14-18 Uhr nur auf Termin gewährleistet.

Verfügbarkeit online oder telefonisch sind individuell vereinbar montags bis samstags 08-18 Uhr.
 
Die Beratungsstelle ist nur auf Termin geöffnet!

2. Stockwerk rechts vom CINEMA
Beratungsstelle Bolzstraße 4
Stuttgart-Mitte
 
Nur auf Termin geöffnet!

2. Stockwerk rechts vom CINEMA
Postadresse Lohnsteuerhilfe Elsterfreunde e.V.
Postfach 102641
70022 Stuttgart
 
Schnellster Postweg
Briefkasten vor Ort LSTHV Elsterfreunde
Bolzstraße 4
70173 Stuttgart
 
Im Eingangsbereich links neben Pförtner befindet sich die Briefkastenanlage
Telefon (24/7[3]) 0711 25 28 28 90 24/7-Erreichbarkeit; Fußnote [3] beachten!
 
WhatsApp[3] per WhatsApp anfragen nur Textform, Anrufe werden weiter geleitet; Fußnote 3 beachten!
 
Stand: 30. Mai 2026
Fußnoten:
[1] ELSTERFREUNDE ist die Kurzbezeichnung des Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V. (§ 1 Nr.1 unserer Satzung) sowie die Bezeichnung für Mitglieder des Vereins.
Unsere Leistungen für Mitglieder
Die Hilfeleistungen i.S.d. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetzes² für unsere Mitglieder erfolgen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Alle Hilfeleistungen sind mit dem niedrigen Mitgliedsbeitrag abgegolten. Es erfolgen keine zusätzlichen Kosten. Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern und wird lediglich vom Mitgliedsbeitrag finanziell getragen. Der Verein ist ein Zusammenschluss unserer Mitglieder zur Verfolgung des Vereinszwecks. Das Mitglied ist daher kein Verbaucher. Zu den Leistungen für unsere Mitglieder gehören:
Vorbereitend für Selbsterledigung im Folgejahr Hilfe bei ELSTER® im Elsterportal der Finanzverwaltung sowie ProfiCheck für selbsterstellte Steuererklärung mit anderer Steuersoftware und SteuerApps in unserer Beratungsstelle in Stuttgart oder Online sowie grundsätzlich auch:
  • ganzjähriger Beratungsanspruch, z. B. steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Beantragung Kindergeld
  • Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung mit steuerlicher Beratung und Prüfung
  • steuerliche Analyse
  • Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Prüfung des Steuerbescheides und bei Abweichungen Einspruch einlegen
  • Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
  • Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
  • usw. ausschließlich im Rahmen unserer Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG²)


Wir beraten unsere Mitglieder in seperat geschützten Besprechungsräumen sowohl vor Ort als auch über OpenTalk® oder ihren Meetinganbieter. Eine vorherige Terminvereinbarung ist auch in ihrem Sinne, um lange Wartezeiten in unserem Warteraum und Störungen während des Beratungsgespräches zu vermeiden. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Mitglieder auch bei uns vor Ort oder bei Ihnen per Fernwartung bei der Einrichtung ihres ELSTER-Zugang.

[2] Auszug aus Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 11: "Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steusen sind ferner befugt: Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes erzielen, b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nummer 12, 26, 26a, 26b oder 72 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei, und c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von achtzehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsunddreißigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden. An die Stelle der Einnahmen tritt in Fällen des § 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und in den Fällen des § 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes; Verluste bleiben unberücksichtigt. Die Befugnis2 erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 bis 4 des Investitionszulagengesetzes 1999, bei mit Kinderbetreuungskosten im Sinne von § 10 Absatz 1 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes sowie bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind. Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden."
[3] Einsatz eines KI-gestützten Sprachassistenten zur Entgegennahme eingehender Anrufe:

Zur automatisierten Bearbeitung telefonischer Anfragen setzen wir einen KI-Telefonassistenten ein. Dieser verarbeitet Gesprächsinhalte in unserem Auftrag, um Ihr Anliegen zu erfassen, weiterzuleiten oder zu beantworten. Dabei kommen automatische Spracherkennung (Speech-to-Text), semantische Analyse (Natural Language Processing) und ggf. Textgenerierung (Text-to-Speech) zum Einsatz.
Gesprächsinhalte können aufgezeichnet, transkribiert oder dokumentiert werden. Dies erfolgt nur, wenn Sie zu Beginn des Gesprächs entsprechend informiert wurden und das Gespräch fortsetzen. Sie können die Verbindung jederzeit beenden, um eine Verarbeitung zu vermeiden.

Verarbeitet werden insbesondere Ihre Äußerungen im Gespräch, technische Verbindungsdaten (Datum, Uhrzeit, Dauer) sowie ggf. freiwillig mitgeteilte Stammdaten wie Name oder Telefonnummer. Zudem werden Interaktionsdaten verarbeitet, etwa zur Gesprächsführung oder bei Abbrüchen. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (zur Vertragsanbahnung oder -durchführung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter und skalierbarer Kommunikation).

Zur technischen Umsetzung setzen wir Subdienstleister ein, insbesondere für Hosting, Spracherkennung und semantische Analyse. Dabei können personenbezogene Daten durch den Subdienstleister auch in die USA übermittelt werden. Grundsätzlich erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO, da die Dienstleister nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Fehlt ein solcher Beschluss, erfolgt die Übermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und ergänzender Schutzmaßnahmen. Die Vorgaben der Art. 44 DSGVO werden eingehalten.

Zur Verbesserung der Sprachverarbeitung können pseudonymisierte Daten zu Trainingszwecken verwendet werden. Eine Rückverfolgung auf einzelne Personen ist dabei ausgeschlossen oder erheblich erschwert. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Die Speicherung erfolgt nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Anschließend werden die Daten automatisch gelöscht oder anonymisiert.
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